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BFH, 13.01.2005 - II B 56/03 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2012 - 3 K 3318/07
Grundsteuer 1996
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Klageverfahrens 2 K 2306/99 beim Finanzgericht Berlin und der Verfahren II B 56/03 und II R 6/05 beim Bundesfinanzhof haben die Beteiligten wie folgt zu tragen: Die bis zum 18. Februar 2008 entstandenen Kosten werden der Klägerin zu 12 vom Hundert und dem Beklagten zu 88 vom Hundert auferlegt; die danach entstandenen Kosten haben die Klägerin zu 2 vom Hundert und der Beklagte zu 98 vom Hundert zu tragen.Auf die vom Bundesfinanzhof - BFH - durch Beschluss vom 13. Januar 2005 (II B 56/03) zugelassene Revision der Klägerin hob dieser das erstinstanzliche Urteil des FG Berlin vom 26. Februar 2003 mit Urteil vom 24. Oktober 2007 (II R 6/05) auf und verwies die Sache an das nunmehr zuständige (seit dem 1. Januar 2007 fusionierte) FG Berlin-Brandenburg zurück.